Seit Ausbruch der Corona-Pandemie waren und sind Unternehmen zahlreichen Einschränkungen unterworfen. Ich übernehme Verfahren jeder Art, die in Zusammenhang mit Betretungsverboten oder sonstigen Einschränkungen stehen. Dazu gehören sowohl Verwaltungsstrafverfahren als auch zivilrechtliche Verfahren, etwa im Zusammenhang mit Schadenersatzforderungen.
Kontakt
Wenn Sie einen Termin für ein Kontaktgespräch oder eine eingehende Beratung vereinbaren möchten, eine Frage zu einer allfälligen Vertretungsübernahme haben oder sonst mit mir in Kontakt treten möchten, rufen Sie mich an (01 / 533 58 53), schicken Sie mir eine E-Mail oder nutzen Sie das Kontaktformular.
Kosten
Die Erstberatung ist kostenlos und dient der Klärung, ob Sie eine nähere Beratung oder Vertretung durch mich als Rechtsanwalt benötigen. Bei Erteilung eines Mandates schließen wir auch eine Honorarvereinbarung, wobei die Abrechnung in der Regel nach Tarif (Allgemeine Honorarkriterien der Rechtsanwaltskammer, RATG) erfolgt, in Einzelfällen wird ein Stundensatz vereinbart.In manchen Fällen kann auch eine Pauschale vereinbart werden. Bei entsprechender Bonität (Berufstätigkeit, keine Negativeintragungen) ist auch eine Ratenzahlung über einen Drittanbieter denkbar.