Ein Privatkonkurs ist nicht das Ende sondern ein Neubeginn! Wenn die Schuldenlast erdrückend wird und Sie nicht mehr wissen, wie Sie Ihre Schulden bezahlen sollen, ist es höchst an der Zeit, an die Möglichkeit eines Privatkonkurses zu denken. Wenn Sie schon früher daran denken, nämlich ab dem Zeitpunkt, ab dem Sie wissen, dass Sie Ihre fälligen Verbindlichkeiten nicht begleichen können, ist es noch besser.
Wann Sie konkursreif sind
Natürliche Personen (gleichgültig ob sie ein Unternehmen betrieben haben oder nicht) sind konkursreif, wenn Sie zahlungsunfähig sind, also Ihre fälligen Verbindlichkeiten nicht begleichen können und dieser Zustand nicht nur vorübergehend besteht.
Tritt dieser Fall ein, sollten Sie die Einleitung des Schuldenregulierungsverfahrens (das ist bloß die Bezeichnung für das Konkursverfahren über das Vermögen natürlicher Personen, vielfach auch als Privatkonkurs bezeichnet) beantragen.
Zahlungsplan und Abschöpfung – Wege in die Schuldenfreiheit
Das Schuldenregulierungsverfahren ist eine Möglichkeit, Sie von Ihren Schulden zu befreien. Natürlich nicht umsonst. Im Schuldenregulierungsverfahren gibt es – kurz zusammengefasst – folgende Möglichkeiten:
Bei einem Zahlungsplan bieten Sie Ihren Gläubigern eine Quote, zahlbar entweder sofort oder in Raten, bis zu 7 Jahre lang. Die Mindestquote entspricht in der Praxis Ihrem voraussichtlich in den nächsten 7 Jahren pfändbaren Einkommensteilen. Nehmen die Gläubiger den Zahlungsplan mehrheitlich an, so sind Sie nach dessen Erfüllung schuldenfrei. Während der Laufzeit leben Sie ganz normal Ihr Leben. Bevor aber über den Zahlungsplan abgestimmt werden kann, muss Ihr gesamtes Vermögen (soweit es nicht der Exekution entzogen ist) verwertet werden, also zB ein Auto, eine Wohnung, ein Haus, etc.
Gelingt kein Zahlungsplan bleibt Ihnen noch das Abschöpfungsverfahren. Das Abschöpfungsverfahren gibt es seit 17.7.2021 in zwei Varianten, dem Tilgungsplan und dem Abschöpfungsplan. Der pfändbare Teil Ihres Einkommens wird während der Laufzeit (3 Jahre beim Tilgungsplan, 5 Jahre beim Abschöpfungsplan) auf die Gläubiger aufgeteilt. In dieser Zeit müssen Sie verschiedene Obliegenheiten erfüllen, insbesondere müssen Sie entweder arbeiten oder sich doch um eine Arbeit bemühen. Außerdem ist jegliches Vermögen, das sie in dieser Zeit erhalten (etwa aus Erbschaft oder Schenkung) herauszugeben. Wenn Sie sich wohlverhalten haben, erhalten Sie vom Gericht nach nach 3 bzw 5 Jahren die Restschuldbefreiung. Eine Mindestquote gibt es nicht, Sie können also auch ganz ohne Zahlung schuldenfrei werden.
Was kostet die Vertretung im Privatkonkurs
Die Vertretung des Schuldner durch einen Rechtsanwalt ist nicht vorgeschrieben, aber sehr wohl zu empfehlen. Als Rechtsanwalt erarbeite ich für Sie die nötigen Schriftsätze und stelle alle erforderlichen Anträge. Außerdem begleite ich Sie durch das ganze Verfahren und erarbeite mit Ihnen von Anfang an die richtige Strategie, damit Sie am Ende möglichst schuldenfrei da stehen.
Die Kosten für die Vertretung hängen von der Höhe der Verbindlichkeiten ab und sind in der Regel als Pauschalbetrag am Anfang zu bezahlen. Das erste Kontaktgespräch, bei dem ich Ihnen die Möglichkeiten einer Entschuldung erläutere und anhand Ihrer Angaben abschätze, ob ein Privatkonkurs für Sie sinnvoll ist, ist jedenfalls kostenlos. Bei diesem Gespräch werden dann auch die Vertretungskosten und allenfalls die Zahlungsmodalitäten besprochen.
Kontakt
Wenn Sie einen Termin für ein Kontaktgespräch oder eine eingehende Beratung vereinbaren möchten, eine Frage zu einer allfälligen Vertretungsübernahme haben oder sonst mit mir in Kontakt treten möchten, rufen Sie mich an (01 / 533 58 53), schicken Sie mir eine E-Mail oder nutzen Sie das Kontaktformular.