Testament
Niemand denkt gerne an den Tod, schon gar nicht an den eigenen. Aber es ist beruhigend zu wissen, dass man für den Fall des Falles alles geregelt hat, auch die eigene Erbfolge.
Damit Sie aber sich sein können, dass Ihr letzter Wille auch in die Tat umgesetzt wird, empfiehlt es sich zur Testamentserrichtung einen versierten Berater beizuziehen. Als Rechtsanwalt berate ich Sie über die Möglichkeiten in der Gestaltung der Erbfolge sowie der Zuwendung einzelner Vermögensstücke sowie allfällige Risken. Als Rechtsanwalt kann ich beurteilen, welche Gestaltung die Möglichkeit späterer Auseinandersetzungen zwischen den Erben minimiert bzw. ausschließt um so sicherzugstellen, dass Ihr letztwillige Anordnung Wirklichkeit wird.
Nach der Errichtung des Testamentes habe ich die Möglichkeit, Ihr Testament im Testamentsregister registrieren zu lassen, damit sichergestellt ist, dass es zu gegebener Zeit auch aufgefunden wird.
Vertretung im Verlassenschaftsverfahren
Wenn Sie an einem Verlassenschaftsverfahren beteiligt sind, etwa weil Sie Erbe sind oder der Verstorbene Ihnen einzelne Vermögensstücke hinterlassen, empfiehlt es sich einen Rechtsanwalt aufzusuchen. Ich habe die Möglichkeit, Sie über die rechtliche Situation und die weitere Vorgangsweise zu beraten. Gleiches gilt, wenn Sie als Kind oder Ehegatte nichts erben sollten, dann steht Ihnen nämlich der sogenannte Pflichtteilsanspruch zu. Auch diesen kann ich für Sie geltend machen.
Die Konsultation emfpfiehlt sich auch, wenn sich alle Erben vollkommen einig sind. In diesem Fall kann ich eine allenfalls notwendige Erbteilung für Sie auf eine durchdachte vertragliche Basis stellen und das Verlassenschaftsverfahren im Namen aller Erben schriftlich abhandeln, das spart Zeit und Geld!
Besteht mit allfälligen Miterben aber keine Einigkeit, ist die Einschaltung eines Rechtsanwaltes dringend geboten. Nur so können Sie vermeiden, von Anderen übervorteilt zu werden.
Übergangene Erben
Wenn Sie feststellen, dass Sie bei einer Erbschaft übergangen wurden (etwa ein Testament zu Ihren Gunsten nicht berücksichtigt wurde), aber das Verlassenschaftsverfahren bereits abgeschlossen ist, sollten Sie sich umgehend an einen Rechtsanwalt wenden. Ich kann für Sie feststellen, ob noch eine Möglichkeit besteht, an die Erbschaft zu gelangen
Welche Kosten entstehen
In jedem der oben geschilderten Fälle biete ich Ihnen zunächst den Erbrechtscheck um 120 Euro an. In einer Beratungseinheit von ca. 30 Minuten können Ihre grundlegenden Fragen zum Erbrecht oder Pflichtteilsrecht geklärt werden, außerdem kann besprochen werden, ob und welche weiteren Schritte erforderlich sind.
Danach werden die Kosten grundsätzlich nach den Allgemeinen Honorarkriterien (AHK) und dem Rechtsanwaltstarifgesetz (RATG) berechnet. In Einzelfällen ist die Vereinbarung einer Pauschale oder eine Abrechnung nach Stundensätzen möglich.
Kontakt
Wenn Sie einen Termin für ein Kontaktgespräch oder eine eingehende Beratung vereinbaren möchten, eine Frage zu einer allfälligen Vertretungsübernahme haben oder sonst mit mir in Kontakt treten möchten, rufen Sie mich an (01 / 533 58 53), schicken Sie mir eine E-Mail oder nutzen Sie das Kontaktformular.