Datenschutz – DSGVO

Seit 25.5.2018 gilt die Datenschutzgrundverordnung (DSGVO). Seither werden allen Unternehmen, die Daten verarbeiten (im Ergebnis allen Unternehmern) mit sehr erheblichen Verpflichtungen belastet. Manche davon sind mehr oder weniger nur bürokratischer Natur, andere verlangen erheblichen Aufwand für Sicherung und Dokumentation sowie Auskünfte. Umgekehrt werden Betroffenen (das sind alle Personen, deren Daten gespeichert und verarbeitet werden) weitgehende Rechte auf Auskunft, Richtigstellung und Löschung personenbezogener Daten eingeräumt. Mit dem Datenschutzgesetz wurden zusätzlich Detailregelungen für Österreich erlassen, so etwa zum Thema Videoüberwachung.

Datenschutzrechtliche Prozesse und Verfahren

Ich vertrete Unternehmer und Verantwortliche in datenschutzrechtlichen Zivilprozessen sowie in Verwaltungsstrafverfahren, insbesondere vor der Datenschutzbehörde.

Schadenersatz

Wer von einer rechtswidrigen Datenverarbeitung oder Datenweitergabe betroffen ist – und dazu zählen neben der Übermittlung personenbezogener Informationen auch Überwachung per Bildaufzeichnung und die Weitergabe der Aufnahmen – kann auch Schadenersatz geltend machen. Möglich ist einen tatsächlich eingetretenen Vermögenschaden ersetzt zu begehren, aber auch einen immateriellen Schadenersatz für die Datenweitergabe an sich zu verlangen.

Kontaktieren Sie mich, wenn Sie mit entsprechenden Forderungen konfrontiert sind oder selber Forderungen geltend machen wollen.

Unterlassung und Löschung

Jeder, dessen Daten unrechtmäßig oder unrichtig verarbeitet werden kann die Unterlassung dieser Verarbeitung und auch die Löschung der Daten verlangen. Wird ein Anspruch gegen Sie geltend gemacht, kontaktieren Sie mich, damit ich überprüfen kann, ob der Anspruch zu recht besteht oder abgewehrt werden kann. In jedem Einzelfall muss die konkrete Verarbeitung daraufhin geprüft werden, ob eine Rechtfertigungsmöglichkeit in der DSGVO vorliegt.

Strafverfahren

Die DSGVO droht extrem hohe, im Ernstfall für viele existenzvernichtende Strafen an. Selbst für ganz banale Pflichtverletzungen. Wenn Sie also mit einem entsprechenden Vorwurf einer Behörde, insbesondere der Datenschutzbehörde konfrontiert sind, kontaktieren Sie mich möglichst bald. Es gibt viele Rechtfertigungsmöglichkeiten. Da die DSGVO insgesamt sehr unklar formuliert ist und zahllose Unsicherheiten vorliegen (es gibt auch kaum noch Rechtssprechung) bestehen auch viele Möglichkeiten, eine Verteidigungsstrategie aufzubauen.

Kontakt

Wenn Sie einen Termin für ein Kontaktgespräch oder eine eingehende Beratung vereinbaren möchten, eine Frage zu einer allfälligen Vertretungsübernahme haben oder sonst mit mir in Kontakt treten möchten, rufen Sie mich an (01 / 533 58 53), schicken Sie mir eine E-Mail oder nutzen Sie das Kontaktformular.