Unlauterer Wettbewerb

Das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) schützt Ihr Unternehmen vor unlauteren Geschäftspraktiken Ihrer Konkurrenten, schränkt aber andererseits auch Ihre eigene Handlungsfreiheit ein.

Wenn Sie feststellen, dass sich einer Ihrer Konkurrenten einen Wettbewerbsvorteil etwa dadurch verschafft, dass er systematisch Rechtsvorschriften verletzt, unwahre Behauptungen über Ihr Unternehmen aufstellt, Ihre Zeichen nachahmt oder sonst unlautere Geschäftspraktiken anwendet, unterstütze ich Sie durch gezielte Klagsführung und die Erwirkung einstweiliger Verfügungen.

Natürlich untestütze ich Sie auch, wenn Ihre Konkurrenten Ihnen derartige Praktiken vorwerfen. Ich schätze Ihre Erfolgsaussichten ein und wehre ungerechtfertigte Ansprüche ab.

Kontakt

Wenn Sie einen Termin für ein Kontaktgespräch oder eine eingehende Beratung vereinbaren möchten, eine Frage zu einer allfälligen Vertretungsübernahme haben oder sonst mit mir in Kontakt treten möchten, rufen Sie mich an (01 / 533 58 53), schicken Sie mir eine E-Mail oder nutzen Sie das Kontaktformular.