Markenrecht

Eine Marke dient dazu, Ihr Unternehmen bzw. Ihre Produkte zu kennzeichnen und von anderen Unternehmen/Produkten unterscheidbar zu machen. Es ist möglich Wortmarken oder Bildmarken zu registrieren (weniger Bedeutung haben Farb-, Geruchs- und Klangmarken).

Gerade auch für kleine und mittlere Unternehmen kann ein eingeführtes Kennzeichen erhebliche, vielleicht sogar existenzielle Bedeutung haben. Es lohnt sich also, rechtzeitig für einen Markenschutz zu sorgen.

Wo ist meine Marke geschützt?

Den regionalen Schutzbereich Ihrer Marke bestimmen (innerhalb gewisser Grenzen) selbst. Sie können eine österreichische Marke registrieren und den Schutz dann auf einzelne europäische oder außereuropäische Länder ausdehnen oder auch gleich eine sogenannte Gemeinschaftsmarke, die im gesamten EU-Bereich gilt. Auch diese kann auf außereuropäische Länder erstreckt werden.

Für welche Produkte/Dienstleistungen wirkt der Schutz?

Auch den sachlichen Schutzbereicht bestimmen Sie durch die Auswahl von Schutzklassen, in denen gleichartige Produkte und Dienstleistungen zusammengefasst sind, selbst.

Was passiert, wenn ein Dritter meine Marke nutzt?

Gegen jeden, der Ihre Marke nutzt, um eigene Produke (in den geschützten Klassen) zu kennzeichnen oder sonst Ihre Marke verwendet oder ein ähnliches Kennzeichen benutzt haben Sie einen markenrechtlichen Unterlassungsanspruch. Sie können in diesem Fall auch eine einstweilige Verfügung erwirken.

Unberechtigt mit Ihrer Marke versehene Produkte können Sie vernichten lassen. Außerdem haben Sie Anspruch auf Schadenersatz und können den Verletzer auch strafrechtlich belangen, wenn die Verletzung schuldhaft erfolgt ist.

Und was passiert, wenn mir vorgeworfen wird, ein Markenrecht zu verletzen?

In diesem Fall sollten Sie rasch rechtlichen Rat einholen. Nicht jedes Begehren in dieser Richtung ist berechtigt. Wenn Sie aber tatsächlich – wenn auch versehentlich – ein fremdes Markenrecht verletzt haben, hat der Anspruchsteller die oben beschriebenen Rechte.

Welche Kosten entstehen?

Für die Registrierung fallen jedenfalls Gebühren an, deren Höhe abhängig ist vom räumlichen und sachlichen Schutzbereich. Wenn ich die Registrierung für Sie durchführe ist zusätzlich ein vom Zeitaufwand abhängiges Honorar zu bezahlen, grundsätzlich ist es aber möglich, hiefür auch ein Pauschalhonorar zu vereinbaren.

In gerichtlichen Verfahren werden die Kosten nach den Allgemeinen Honorarkriterien (AHK) der Rechtsanwaltskammer und dem Rechtsanwaltstarifgesetz (RATG) berechnet. Die konkreten Kosten hängen vom Verfahrensverlauf ab. Im Erfolgsfall besteht Anspruch auf Kostenersatz gegenüber der unterlegenen Gegenseite.

Kontakt

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