Inkasso

Wenn Ihre Schuldner nicht pünktlich zahlen und auch eine freundliche Erinnerung nichts nützt, ist es Zeit, mich zu kontaktieren.

Anwaltliche Mahnung

In Ihrem Namen schicke ich Ihrem Schuldner eine letzte Mahnung und fordere ihn auf, den geschuldeten Betrag zuzüglich Zinsen und Kosten zu bezahlen und drohe die Klagsführung an, wenn die Zahlung nicht pünktlich erfolgt. In vielen Fällen hilft bereits die anwaltliche Mahnung, da dem Schuldner dadurch bewusst wird, dass Sie es ernst meinen und die Forderung nicht einfach vergessen werden.

Dieser Schritt kann in Abstimmung mit Ihrem Mahnwesen auch entfallen, wenn Sie selbst die Forderung bereits eingemahnt haben.

Mahnklage

Führt die anwaltliche Mahnung nicht zum Erfolg bringe ich eine Mahnklage ein und erwirke so einen gerichtlichen Zahlungsbefehl (bei Forderungen über EUR 30.000 bringe ich eine gewöhnliche Klage ein).

In den allermeisten Fällen unternimmt der Schuldner gegen den Zahlungsbefehl nichts und der Zahlungsbefehl wird rechtskräftig. Sie haben damit einen vollstreckbaren Exekutionstitel in der Hand und können Exekution führen.

Sollte der Schuldner Einspruch gegen den Zahlungsbefehl erheben führe ich für Sie das weitere Verfahren und erwirke für Sie ein Urteil, welches dann ebenfalls als Exekutionstitel verwendet werden kann.

Exekution

Mit einem rechtskräftigen Exekutionstitel führe ich für Sie Exekution gegen Ihren Schuldner. Dies zB auf folgende Arten:

  • Pfändung und Einziehung von Arbeitseinkommen, Bankguthaben, sonstigen Forderungen
  • Pfändung und Verwertung von Wertpapieren
  • Pfändung und Versteigerung von Immobilien
  • Pfändung und Versteigerung von beweglichen Gegenständen
  • Pfändung und Verwertung von Gewerberechten
  • Pfändung und Verwertung von Geschäftsanteilen

Um den Druck auf den Schuldner zu erhöhen interveniere ich regelmäßig bei Exekutionsvollzügen.

Anfechtung

Wenn Sie Kenntnis davon haben, dass sich Ihr Schuldner rechtzeitig seiner Vermögensgegenstände entledigt hat, führe ich für Sie auch Verfahren nach der Anfechtungsordnung, um diese für Sie nachteiligen Rechtsgeschäfte anzufechten und Ihnen gegenüber unwirksam zu machen.

Welche Kosten sind damit verbunden

Ich rechne Forderungsbetreibungssachen nach den Allgemeinen Honorarkriterien (AHK) der Rechtsanwaltskammer sowie dem Rechtsanwaltstarifgesetz ab. Die Kosten richten sich somit an der Höhe der Forderung und dem Verfahrensverlauf aus. Sofern Ihre Forderung zu Recht besteht und sich der Schuldner in Zahlungsverzug befindet, ist dieser verpflichtet, Ihnen die Kosten der Forderungsbetreibung (also insbesondere die Anwaltskosten) zu ersetzen. Der Ordnung halber sei erwähnt, dass die Ersatzpflicht natürlich nur dann etwas nützt, wenn der Schuldner die Forderung auch bezahlen kann. Sie können mit einem Exekutionstitel aber 30 Jahre lang Exekution führen!

Wenn Sie über eine Rechschutzversicherung verfügen, übernehme ich für Sie die gesamte Abwicklung mit der Versicherung, einschließlich der Versicherungsmeldung.

Kontakt

Wenn Sie einen Termin für ein Kontaktgespräch oder eine eingehende Beratung vereinbaren möchten, eine Frage zu einer allfälligen Vertretungsübernahme haben oder sonst mit mir in Kontakt treten möchten, rufen Sie mich an (01 / 533 58 53), schicken Sie mir eine E-Mail oder nutzen Sie das Kontaktformular.