Verkehrsunfall

Wenn Sie in einen Verkehrsunfall verwickelt wurden (gleichgültig ob als Autofahrer, Fahrradfahrer oder Fußgänger) ist es in jedem Fall vernünftig, einen Rechtsanwalt zu kontaktieren, gleichgültig ob Sie an dem Unfall ein Verschulden trifft. Ich kläre Sie über Ihre Ansprüche, die weitere Vorgangsweise sowie die Erfolgsaussichten im Streitfall auf.

Verschuldensprüfung

Zunächst überprüfe ich anhand des von Ihnen geschilderten Sachverhaltes die Verschuldenssituation, also ob Sie oder Ihren Unfallgegner das Verschulden am Unfall trifft bzw. ob es zu einer Verschuldensteilung kommt.

Schmerzengeld

Wurden Sie bei dem Unfall verletzt, mache ich für Sie Ansprüche auf Schmerzengeld geltend. Die Höhe Ihres Anspruchs hängt vom Ausmaß Ihrer Schmerzen ab, die im Verfahren von einem Sachverständigen festgestellt werden. Als Richtwert gilt, dass Sie für je 24 Stunden starke Schmerzen € 300, mittlere Schmerzen € 200 und leichte Schmerzen € 100 erhalten.

Sie sollten darauf achten, dass Ihre Verletzungen genau dokumentiert werden, sei es im Spital oder bei Ihrem Hausarzt. Es ist zu empfehlen, den Arzt von allen Beschwerden zu informieren und eher öfter den Arzt aufzusuchen, damit es nicht zu Dokumentationslücken kommt.

Sachschaden

Wurde Ihr Fahrzeug oder andere Sachen beschädigt, haben Sie Anspruch auf Ersatz der Reparaturkosten. Übersteigen die Reparaturkosten den Zeitwert des Fahrzeuges, so liegt ein sog. wirtschaftlicher Totalschaden vor. Die Haftpflichtversicherungen bieten in solchen Fällen immer nur den Ersatz des Zeitwertes (abzüglich dem Wrackwert) an, dies müssen Sie sich aber nicht in allen Fällen gefallen lassen. Und auch wenn das Fahrzeug repariert wird, ist zu bedenken, dass Sie dieses Fahrzeug nicht mehr als unfallfrei verkaufen könne, es ist also am Gebrauchtwagenmarkt wesentlich weniger wert. Auch dieser sog. merkantile Minderwert ist zu ersetzen!

Abwehr von Ansprüchen

Wenn von Ihnen (oder Ihrer Haftpflichtversicherung) Ersatz verlangt wird, obwohl Sie meinen, dass Sie am Unfall kein Verschulden trifft, sollten Sie sich zur Abwehr dieser Ansprüche rechtsanwaltlicher Hilfe bedienen. Bedenken Sie, auch wenn der Schaden von Ihrer Haftpflichtversicherung bezahlt wird müssen Sie in Zukunft höhere Versicherungsbeiträge zahlen!

Strafverfahren

Wenn Sie in einen Verkehrsunfall verwickelt waren, ist häufig ein Strafverfahren – beim Gericht und/oder einer Verwaltungsbehörde – die Folge. Ich übernehme Ihre Verteidigung bzw. Vertretung und unterstütze Sie bei der Abwehr einer Bestrafung.

Bedenken Sie, dass eine Verurteilung auch Auswirkungen auf Ihre zivilrechtliche Position hat.

Diversion

Häufig werden nach Verkehrsunfällen von der Staatsanwaltschaft Diversionsangebote gestellt. Dies bedeutet, dass die Staatsanwaltschaft unter Auferlegung eines bestimmten Nachteils (regelmäßig einer Geldbuße) bereit ist, ein Strafverfahren einzustellen.

Aus strafrechtlicher Sicht ist ein derartiges Angebot meist vorteilhaft, aber bedenken Sie, dass Ihre zivilrechtliche Position dadurch erheblich verschlechtert wird!

Welche Kosten entstehen

Das erste Kontaktgespräch, in dem abgeklärt wird, ob Sie überhaupt anwaltlicher Hilfe bedürfen bzw. ob eine Vertretung sinnvoll ist, ist kostenlos.

Im Verfahren werden die Kosten nach den allgemeinen Honorarkriterien (AHK) der Rechtsanwaltskammer und dem Rechtsanwaltstarifgesetz (RATG) berechnet. Die Höhe der Kosten hängt insbesondere von der Höhe des Streitwertes und dem Verfahrensverlauf ab.

Wer ohne eigenes Verschulden in einen Verkehrsunfall verwickelt wird, hat auch Anspruch auf Ersatz der Vertretungskosten gegenüber der gegnerischen Haftpflichtversicherung. Für den schuldlosen Teil ist die Vertretung daher im Ergebnis meist nicht mit Kosten verbunden.

Wenn Sie eine Rechtschutzversicherung haben übernehme ich die gesamte Abwicklung mit der Versicherung, einschließlich der Deckungsanfrage.

Kontakt

Wenn Sie einen Termin für ein Kontaktgespräch oder eine eingehende Beratung vereinbaren möchten, eine Frage zu einer allfälligen Vertretungsübernahme haben oder sonst mit mir in Kontakt treten möchten, rufen Sie mich an (01 / 533 58 53), schicken Sie mir eine E-Mail oder nutzen Sie das Kontaktformular.