Strafrecht

Ein gerichtliches Strafverfahren gehört zu den unangenehmsten Erfahrungen, die man machen kann. Gerade deshalb ist eine kompetente und engagierte Beratung im Strafverfahren von Beginn an besonders wichtig, da Fehler in der Anfangsphase Folgen haben können, die später nicht mehr wieder gut gemacht werden können.

Die Untersuchungshaft

Wenn Sie verhaftet wurden (bzw. eine Ihnen nahe stehende Person) sollte umgehend ein Verteidiger kontaktiert werden. Als Rechtsanwalt und Verteidiger in Strafsachen kann ich den Gefangenen in der Untersuchungshaft besuchen und – nach einer Bevollmächtigung – Akteneinsicht nehmen.

Bedenken Sie, dass die erste Aussage im ganzen weiteren Verfahren die wichtigste sein wird. Im Zweifelsfall ist die Verweigerung der Aussage besser als eine missverständliche Aussage. Ein Verdächtiger hat immer das Recht, die Aussage zu verweigern, ebenso seine Angehörigen!

Zunächst wird es darum gehen, die Untersuchungshaft möglichst kurz zu halten. Ich erarbeite mit Ihnen eine Strategie, um dies zu erreichen und unterstütze Sie bei der Durchführung.

Das Strafverfahren

Die wesentlichste Aufgabe des Verteidigers ist, die richtige Strategie zu finden um entweder einen Freispruch zu erreichen oder zumindest eine milde bzw. bedingte Strafe oder auch eine Diversion. Ich kläre für Sie die Aktenlage, erkläre Ihnen den Prozessverlauf und schätze Ihre Aussichten ein. Im Verfahren selbst stelle ich für Sie zielführende Beweisanträge, achte darauf, dass Ihre Rechte gewahrt werden und bringe gegebenenfalls Rechtsmittel für Sie ein.

Unabhängig von der Schwere der Straftat empfiehlt es sich, einen Verteidiger zu kontaktieren, sobald ein strafrechtlicher Vorwurf gegen Sie erhoben wird. Oftmals kann schon der Vorwurf allein einschneidende Folgen nach sich ziehen, obwohl eine Verurteilung unterbleibt (insbesondere im Suchtmittelbereich).

Die Diversion

Im Bereich der geringfügigen Delikte gibt es die Möglichkeit der Diversion. Wenn Sie ein Diversionsangebot der Staatsanwaltschaft oder des Gerichts annehmen, unterbleibt eine strafrechtliche Verurteilung. Das „Angebot“ besteht meist in der Zahlung einer Geldbuße, aber auch gemeinnützige Arbeit, die Bestimmung einer Probezeit oder ein sog. außergerichtlicher Tatausgleich sind möglich.

Bevor Sie ein derartiges Angebot annehmen sollten Sie einen Rechtsanwalt kontaktieren, da in der Praxis eine diversionelle Erledigung weitere zivil- und verwaltungsrechtliche Folgen haben kann.

Für weitere Informationen besuchen Sie auch unsere Website für Strafrecht.

Welche Kosten entstehen?

Das erste Kontaktgespräch ist grundsätzlich kostenlos.Die weiteren Kosten richten sich grundsätzlich nach den Allgemeinen Honorarkriterien (AHK) der Rechtsanwaltskammer und dem Rechtsanwaltstarifgesetz. Sie sind je nach Verfahrensverlauf und Schwere des vorgeworfenen Delikts unterschiedlich.

Häufig ist es möglich, zu Beginn der Vertretung eine Pauschale zu vereinbaren. Dies klären wir im ersten Kontaktgespräch.

Kontakt

Wenn Sie einen Termin für ein Kontaktgespräch oder eine eingehende Beratung vereinbaren möchten, eine Frage zu einer allfälligen Vertretungsübernahme haben oder sonst mit mir in Kontakt treten möchten, rufen Sie mich an (01 / 533 58 53), schicken Sie mir eine E-Mail oder nutzen Sie das Kontaktformular.