Scheidung

Einvernehmliche Scheidung

Eine Scheidung ist ohne Zweifel kein erfreuliches Ereignis. Im Besten Fall sind Sie sich mit Ihrem Ehepartner aber immerhin einig und streben eine einvernehmliche Scheidung an.

In diesem Fall berate ich Sie über die Scheidungsfolgen und arbeite für Sie eine Vereinbarung über die Scheidungsfolgen (Aufteilung des Gebrauchsvermögens und der Ersparnisse, Sorgerecht und Besuchsrecht für gemeinsame Kinder) aus und bereite den Scheidungsantrag vor. Beachten Sie, dass eine einvernehmliche Scheidung nur möglich ist, wenn es gelingt, Einigkeit über alle Scheidungsfolgen (Unterhalt, Obsorge, Vermögensaufteilung) zu erzielen.

Strittige Scheidung

Wenn Sie die Scheidung wollen, sich mit Ihrem Partner aber darüber oder über die Folgen der Scheidung nicht einigen können, berate und vertrete ich Sie bei der Einbringung einer Scheidungsklage. Wurde gegen Sie eine Scheidungsklage eingebracht, berate und vertrete ich Sie bei der Abwehr der Scheidung oder negativer Scheidungsfolgen. Im Zuge eines strittigen Scheidungsverfahrens kann auch vorläufiger Unterhalt begehrt werden.

Dies ist möglich, wenn Ihr Ehepartner eine Eheverfehlung begangen hat. Dazu gehört etwa Ehebruch, Gewalt, Lieblosigkeit, etc. Außerdem ist eine Scheidung grundsätzlich dann möglich, wenn die eheliche Gemeinschaft seit drei Jahren aufgehoben ist.

Vermögensaufteilung

Nach einer strittigen Scheidung bleiben die Vermögensverhältnisse zunächst unverändert. Innerhalb eines Jahres ab Rechtskraft der Scheidung kann der Antrag auf Aufteilung des ehelichen Vermögens und der ehelichen Ersparnisse gestellt werden. In diesem Verfahren wird insbesondere auch über die Rechte an der Ehewohnung verhandelt.

Ich bringe für Sie Aufteilungsanträge ein oder wehre unberechtigte Ansprüche für Sie ab.

Unterhalt

Ich berate und vertrete Sie bei der Durchsetzung vorläufigen und nachehelichen Unterhalts oder wehre unberechtigte Ansprüche für Sie ab. Mehr finden Sie unter dem Menüpunkt „Unterhalt“.

Obsorge/Besuchsrecht

Die Obsorge für gemeinsame Kinder bzw. das Besuchsrecht ist die vielleicht sensibelste Materie. Der gesetzliche Normalfall nach einer Scheidung ist die gemeinsame Obsorge, es ist aber möglich, die alleinige Obsorge eines Elternteils zu vereinbaren oder eine solche bei Gericht durchzusetzen.

Ich führe für Sie die nötigen Verfahren, um die optimale Lösung in Ihrem Interesse und im Interesse Ihrer Kinder zu finden.

Gewalt in der Ehe/Partnerschaft

Übt ein Ehe- oder Lebenspartner Gewalt gegen den anderen aus oder droht er mit solcher, so kann die Polizei ein Betretungsverbot verhängen und bei Gericht eine einstweilige Verfügung erwirkt werden. Wenn Sie Opfer von Gewalt geworden sind, wenden Sie sich an mich, damit die nötigen Schritte sofort veranlasst werden können.

Für weitere Informationen besuchen Sie auch unsere Website für Scheidungssachen.

Welche Kosten entstehen?

Das erste Kontaktgespräch ist grundsätzlich kostenlos. In dessen Rahmen wird abgeklärt, ob Sie überhaupt einer rechtsanwaltlichen Unterstützung oder Beratung bedürfen. Außerdem wird über die Kosten allfälliger weiterer Maßnahmen gesprochen. Hierbei bei entsprechender sozialer Indikation durchaus möglich, über Ratenzahlungen oder längere Zahlungsfristen zu sprechen.

Wenn Sie eine grundlegende Beratung zum Ehe- und Parnterschaftsrecht (Klärung Ihrer rechtlichen Situation, Beantwortung Ihrer grundlegenden Fragen zu Trennung, Scheidung, Unterhalt, Obsorge) benötigen, so biete ich einen Ehe- und Partnerschaftscheck um 120 Euro an. Für diese Beratung stehen ca. 45 Minuten zur Verfügung.

Für einvernehmliche Scheidungen wird bei der ersten kostenlosen Beratung in der Regel ein Pauschalhonorar vereinbart, dessen Höhe abhängig ist vom zu erwartenden Aufwand und der Komplexität des Falles. Durch das Pauschalhonorar wird die ganze Beratung, die Führung von Verhandlungen mit der anderen Seite, die Ausarbeitung des Scheidungsantrages sowie des Scheidungsvergleichs sowie die Begleitung zum Gerichtstermin abgegolten. Hinzu kommen noch die Gerichtsgebühren. Wenn Sie an einer einvernehmlichen Scheidung interessiert sind, vereinbaren Sie doch einfach einen unverbindlichen Erstberatungstermin.

Für strittige Scheidungsverfahren oder Aufteilungsverfahren werden die Kosten nach Rechtsanwaltstarifgesetz (RATG) und den Allgemeinen Honorarkriterien (AHK) der Rechtsanwaltskammer berechnet. Da der Verfahrensverlauf nicht vorausgesagt werden kann – schon gar nicht ohne genaue Sachverhaltskenntnis – ist eine seriöse Schätzung an dieser Stelle nicht möglich.

Kontakt

Wenn Sie einen Termin für ein Kontaktgespräch oder eine eingehende Beratung vereinbaren möchten, eine Frage zu einer allfälligen Vertretungsübernahme haben oder sonst mit mir in Kontakt treten möchten, rufen Sie mich an (01 / 533 58 53), schicken Sie mir eine E-Mail oder nutzen Sie das Kontaktformular.