Arbeitsrecht

Ich mache für Sie arbeitsrechtliche Ansprüche geltend, so etwa

  • Kündigungsentschädigung (wenn Sie fristwidrig gekündigt oder zu Unrecht entlassen wurden),
  • Abfertigung
  • nicht bezahlte Überstunden
  • nicht konsumierte Urlaubstage

Ist Ihr Arbeitgeber konkursreif, übernehme ich für Sie auch den Konkursantrag und mache Ihre Ansprüche beim Insolvenz-Ausfallgeldfonds geltend. Beachten Sie aber, dass dafür eine rechtzeitige gerichtliche Geltendmachung erforderlich ist.

Ich führe für Sie auch Anfechtungen von Kündigungen durch. Eine Kündigung kann angefochten, wenn sie „sozialwidrig“ ist oder aus einem sog. verpönten Motiv erfolgt. In diesen Fällen ist es unbedingt erforderlich, dass sie mich sofort kontaktieren, da die Klage in sehr kurzer Frist eingebracht werden muss. Mit einer Anfechtung kann eine Wiedereinstellung erzwungen werden.

Sofern Sie über eine Rechtschutzversicherung verfügen übernehme ich auch die gesamte Abwicklung mit der Versicherung!

Kontakt

Wenn Sie einen Termin für ein Kontaktgespräch oder eine eingehende Beratung vereinbaren möchten, eine Frage zu einer allfälligen Vertretungsübernahme haben oder sonst mit mir in Kontakt treten möchten, rufen Sie mich an (01 / 533 58 53), schicken Sie mir eine E-Mail oder nutzen Sie das Kontaktformular.